Unterstützungsarbeit mit Geflüchteten in Zeiten der Corona-Pandemie

In einer nützlichen Broschüre des Paritätischen befinden sich viele Anregungen, wie man für und mit Geflüchteten arbeiten kann, auch wenn der persönliche Kontakt aufgrund Corona nur eingeschränkt möglich ist.

Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zu § 60b des Aufenthaltsgesetzes. Ziel dieser Anwendungshinweise an die (unteren) Ausländerbehörden ist, eine möglichst einheitliche Umgehensweise mit den Regelungen des mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz geschaffenen Paragrafen zur „Duldung light“ zu erreichen – was zu bezweifeln ist.

Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf zu diesem Thema (z.B. zur Frage, wie man es vermeiden kann, eine Duldung nach 60b zu erhalten) könnwn Sie sich auch gerne an die (neue) Beratungsstelle Plan.B wenden: Tel. 07071 – 96 69 94-0 oder info@planb.social

Corona: Neue Regeln für Baden-Württemberg

Die Bundesregierung und die Regierungen der Bundesländer haben heute eine Reihe von Lockerungen vereinbart, die teilweise bundesweit gelten, teilweise aber in jedem Bundesland anders gehandhabt werden.

Unter anderem gibt es folgende Lockerungen:

  • Kontaktverbot wird leicht gelockert
  • mehr Ausnahmeregelungen für Schule, Kita und Kindergarten
  • mehr Sport im Freien
  • Außengastronomie wird erlaubt
  • Büchereien öffnen nach und nach
  • Der Tübinger Tafelladen in der Eisenbahnstr. 55 öffnet wieder
  • Gottesdienste und Beerdigungen sind mit Einschränkungen wieder möglich
  • Spielplätze werden wieder geöffnet (außer Bolzplätzen)
  • Ausgangsbeschränkungen für Pflegeheime werden gelockert, bei Altenheimen gelten sie weiterhin
  • Museen und Zoos können unter Auflagen wieder öffnen

Viele Regelungen haben sich aber nicht verändert und gelten weiterhin:

  • Abstand halten (1,5 bis 2m)
  • In die Armbeuge husten oder niesen
  • Bei Symptomen den Hausarzt kontaktieren oder die Nummer 116117 anrufen
  • Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie in Geschäften

Eine detaillierte Übersicht für den Kreis Tübingen finden Sie auf Tünews International in vier Sprachen.

Auf der offiziellen Seite der Landesregierung finden Sie die vollständige Information in 8 Sprachen.