Bundestag beschließt Einführung einer Mitwirkungspflicht in Widerrufsverfahren

Der Bundestag hat am 8. November 2018 einen Gesetzentwurf zur dritten Änderung des Asylgesetzes verabschiedet. Darin ist vorgesehen, dass Flüchtlinge, deren Anerkennungen im Rahmen von Widerrufsverfahren überprüft werden, ähnliche Mitwirkungspflichten haben wie schon vorher im Asylverfahren.

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