Aktionswoche „Recht auf Familie“, 4.-10. Dezember 2017 – Integration braucht Familienzusammenführung

Mit der Aktionswoche „Recht auf Familie“ vom 4. bis 10. Dezember will die Liga der Freien Wohlfahrtspflege auf die humanitäre Notlage vieler geflüchteten Familien aufmerksam machen, die auf ihrer Flucht auseinandergerissen wurden. Die Einheit der Familie ist ein Grund – und Menschenrecht und die Zusammenführung von Familien mit Flüchtlingsanerkennung oder subsidiärem Schutz ist ein Gebot der Humanität, was durch langwierige Asyl – und Visumverfahren beschnitten wird.

Dazu passt auch ein Panorama-Beitrag vom 5.10.2017 und die umfassende Information der Caritas.

Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

Ehrenamtliche, die an einem „Clearing“-Gespräch mit dem Landratsamt oder dem Jobcenter teilnehmen wollen, benötigen ein sog. „Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis“. Darin wird u.a. bestätigt, dass keine Erkenntnisse über ein Fehlverhalten beim Kontakt mit Minderjährigen oder anderen Schutzbefohlenen vorliegt. Auch wenn die Forderung nach einen solchen Führungszeugnis durchaus kontrovers diskutiert wird, spricht doch Einiges dafür:

  • Erstens können die Ehrenamtlichen nach außen beweisen, dass ihre Arbeit gewissen Qualitätsstandards entspricht. Die Arbeit der Ehrenamtlichen ist von unschätzbarem Wert für die Flüchtlinge und für unsere Gesellschaft und kann durch die Maßnahme zusätzlich aufgewertet werden.
  • Zweitens ist es überall im Ehrenamt mittlerweile Standard, dass ein Führungszeugnis vorgelegt wird, z.B. im Sportverein, in der Jugendarbeit usw.
  • Drittens ist die Gefahr des sexuellen Missbrauchs in Situationen, in denen ein extremes Machtgefälle herrscht, erwiesenermaßen besonders groß. Gerade diese Situation kennzeichnet die Flüchtlingsarbeit.
  • Viertens würde ein Fall von sexuellem Missbrauch das Ansehen der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit massiv beschädigen. Und die Leiter und Leiterinnen der Unterstützerkreise müssten sich mit kritischen Fragen auseinandersetzen.

Wenn Sie sich an diesem Prozess beteiligen wollen, ersetzen Sie bitte die „XXX“ mit Ihren persönlichen Angaben im Antrag und im Begleitschreiben und legen diese persönlich dem Einwohnermeldeamt oder einem Bürgerbüro vor.  Bezahlen müssen Sie nichts. Nach einigen Tagen bekommen Sie das Zeugnis an Ihre Privatadresse geschickt und können sich dann entscheiden, ob Sie das gesamte Zeugnis dem Landratsamt vorlegen wollen, oder ob Sie die Gemeinde um eine Bestätigung bitten, dass gegen Sie keine Erkenntnisse vorliegen. Diese Bestätigung können Sie dann beim Clearing-Gespräch vorlegen.